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Beschränkt Steuerpflichtige müssen Steueranmeldungen/ Steuererklärungen abgeben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.11.2020 ein Schreiben "Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten" veröffentlicht.

Beschränkt Steuerpflichtige müssen Steueranmeldungen/ Steuererklärungen abgeben

Nach dem Schreiben besteht bei einer beschränkten Steuerpflicht aufgrund einer Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen eine Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen. 

Das BMF hat das Schreiben vom 06.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2020
09
.11.2020

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