Beschränkt Steuerpflichtige müssen Steueranmeldungen/ Steuererklärungen abgeben
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.11.2020 ein Schreiben "Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten" veröffentlicht.
Beschränkt Steuerpflichtige müssen Steueranmeldungen/ Steuererklärungen abgeben
Nach dem Schreiben besteht bei einer beschränkten Steuerpflicht aufgrund einer Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen eine Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen.
Das BMF hat das Schreiben vom 06.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2020
09.11.2020
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