Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 06.11.2020 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung diverser Gebühren und Kosten im Justizbereich befasst. Steigen sollen nach den Regierungsplänen unter anderem die Vergütungen für Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen sowie die Gerichtsgebühren. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.
Bundesrat zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren
Aus dem Protokoll des Bundesrats vom 06.11.2020:
"Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.
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Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach - dieser hat bereits am 29. Oktober 2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz."
Der Bundesrat hat das Protokoll seiner Sitzung vom 06.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2020
09.11.2020