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 der guten Ideen

Umsatzsteuer befristete Absenkung und Anhebung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04.11.2020 ein Schreiben "Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl  I S. 584,  gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 Folgendes:" veröffentlicht.

Umsatzsteuer befristete Absenkung zum 01.07.2020 und Anhebung zum 01.01.2021

Das BMF befasst sich auf 10 Seiten in 22 Einzelpunkten mit den ihm wichtig erscheinenden Einzelheiten.

Da zu erwarten ist, dass die in einigen Jahren tätig werdenden Außenprüfer Fehler zu Generierung von Steuernachzahlungen heranziehen werden, sollte dieses Schreiben beachtet werden. Es hat diese Gliederung:

  • 1 Voraus-und Anzahlungsrechnungen 
  • 2 Ausgabe eines Gutscheins für einen verbindlich bestellten Gegenstand sowie von Restaurantgutscheinen
  • 3 Erstattung von Pfandbeträgen
  • 4 Gewährung von Jahresboni 
  • 5 Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte
  • 6 Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte-und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
  • 7 Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
  • 8 Sonder-und Ausgleichszahlungen bei Miet-oder Leasingverträge
  • 9 Anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG
  • 10 Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG
  • 11 Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements
  • 12 Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters
  • 13 Leistungen des Gerüstbauerhandwerks
  • 14 Wiederkehrende Leistungen
  • 15 Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe 

Das BMF hat das Schreiben vom 04.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nimmt  in seinem Umsatzsteuer Newsletter 51/2020 zum Schreiben des BMF vom 04.11.2020 Stellung und begrüßt die aufgegriffenen Regelungen. "Zumindest führen sie zu einem erhöhten Maß an Rechtssicherheit. Dennoch können viele praxisrelevante Fragen weiterhin noch nicht rechtssicher beantwortet werden." Link zu Homepage von KMLZ

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2020
09
.11.2020

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