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Ehegattentestament bei Scheidung unwirksam

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg weist in seiner Pressemitteilung vom 13.11.2018 auf seinen Beschluss vom 26.09.2018 (Aktenzeichen Az.: 3 W 71/18) hin. Danach ist ein sogenanntes "Berliner Testament"  auch bei einen ausgesetzten Scheidungsverfahren und dem Versuch, im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Ehe "eventuell" doch fortführen zu wollen, unwirksam.  

Der verstorbene Ehemann hatte in einem neuen Testament die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin eingesetzt und explizit verfügt, das die Ehefrau nichts bekommen solle. Der Streit zwischen Witwe und Adoptivtochter um das Erbe ergab, dass das Ehegattentestament ungültig ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass auch kein Ausnahmetatbestand nach § 2268 Abs. 2 BGB vorliege, wonach ein gemeinsames Testament auch im Scheidungsfall gültig bleibt.  

Das OLG Oldenburg hat die Pressemitteilung vom 13.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Oldenburg

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2018
19.11.2018

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