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 der guten Ideen

Steuerstrafrecht: Worauf muss der Steuerberater achten

Am 144. COLLEGA-TAG am 30.11.2018 gehen die drei Praktiker Dr. Wilhelm Schwarzmayr, Kurt Hengsberger und Günter Hässel der Frage nach, wie man sich als steuerlicher Berater am besten verhält, wenn bei einer Betriebsprüfung mit der Einleitung eines Strafverfahrens gedroht wird oder ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Oft sollen oberflächliche Schätzungen oder Hinzuschätzungen als Basis für Steuernachzahlungen oder gar die Einleitung eines Strafverfahrens dienen.  

Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben neigen Betriebsprüfer oft schon bei kleinsten Anlässen zu Schätzungen oder Hinzuschätzungen. Grundsätzlich gilt nach der Rechtsprechung des BFH, dass eine formell ordnungsgemäße Buchführung schlicht richtig ist. Zweifel hieran reichen nicht aus. Dazu bedarf es einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit. Die objektive Beweislast hierfür liegt beim Finanzamt.

Wenn aber wesentliche Mängel vorliegen oder eine Vielzahl von im einzelnen unwesentlicher Mängel, kann das Finanzamt schätzen. Durch die Schätzung soll aber eine der Wirklichkeit entsprechende Steuer erreicht werden. Hierauf muss man insbesondere achten, wenn der Prüfer seine Schätzungen mit Begründung vorgelegt hat.

Durch die Behandlung dieser und weiterer Praktikerthemen soll den Teilnehmern Hilfe für die Praxis angeboten werden.

COLLEGA-TAGE sind Informations-Tage  

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am 144. COLLEGA-TAG. Die Einladung finden Sie hier.

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2018
19.11.2018

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