De-Mail Zugang für Steuerberater für Zustellungen von Finanzgerichten
Die Steuerberaterkammer München weist in ihren Kammermitteilungen 03/2017 vom Oktober 2017 darauf hin, dass Steuerberater ab dem 01.01.2018 einen sicheren Übermittlungsweg für Zustellungen eines Gerichts einrichten müssen. Für Rechtsanwälte wurde hierfür das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geschaffen, für Steuerberater kommt die De-Mail als derzeit einzige Möglichkeit in Betracht.
Die Steuerberaterkammer München weist darauf hin, dass weitere Informationen auf der Internet-Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angeboten werden.
Link zu Homepage des BSI
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2017
27.11.2017
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