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 der guten Ideen

PayPal Käuferschutz greift nicht immer

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 187/2017 vom 22.11.2017 auf seine Urteile vom 22.11.2017 (Aktenzeichen  VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/169) hin, nach denen ein Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises gegebenenfalls erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. 

Es kann darauf ankommen, ob der Käufer als Verbraucher auftritt. Das sollte nach Möglichkeit bevorzugt werden, da Verbraucher in der Regel besser geschützt sind. Und wer als Unternehmer kauft, sollte - das ergibt sich aus einem der beiden Urteile - die geringen Kosten einer Versicherung der Sendung nicht scheuen. Im Urteilsfall wurde offenbar an der falschen Stelle gespart.

Der Käuferschutz von PayPal funktioniert in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle problemfrei. Bei verunglückten Sachverhalten ist es sicher nützlich, daran zu denken, dass der BGH sich hiermit schon mehrfach beschäftigen musste.  

Der BGH hat die Pressemitteilung 185/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2017
27.11.2017

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