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Reisepreis-Minderung bei einem überbuchten Hotel

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 184/2017 vom 21.11.2017 auf sein Urteil vom 21.11.2017 (X ZR 111/16) hin. Ein Reisender musste durch drei Instanzen klagen, um endlich die nach dem Urteil des BGH angemessene Minderung des Reisepreises zu erreichen. 

In dem Urteil stand der offenbar sehr häufig vorkommende Sachverhalt zur Entscheidung, dass ein Hotel überbucht worden war.  Die Reisenden wurden für drei Tage in einem der gebuchten Qualität nicht entsprechenden Hotel untergebracht, bis sie endlich ein dem Reisevertrag entsprechendes Zimmer beziehen konnten. Der BGH hat den Klägern eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zugesprochen. 

Auf dieses Urteil kann man sich berufen, wenn einem eine ähnliche Benachteiligung widerfährt. Dem Urteil ist zuzustimmen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 185/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2017
27.11.2017

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