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Schulgeld bei Privatschulen: Prüfung der Abzugsfähigkeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 73/2017 vom 22.11.2017 auf ein Urteil vom 20.06.2017 (Aktenzeichen X R 26/15) hin. Das Urteil richtet sich gegen das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.03.2009 (BStBl I 2009, 487). 

Die Finanzverwaltung vertrat die Rechtsansicht, dass der Steuerpflichtige durch einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde nachweisen muss, dass die Privatschule die schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses erfüllt. Finanzgericht und BFH kamen zum Ergebnis, dass diese Nachprüfung durch das Finanzamt zu erfolgen habe. 

Der BFH hat die Pressemitteilung 73/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2017
27.11.2017

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