Besteuerung der Einkünfte aus Forstwirtschaft - Tarifvergünstigung bei Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 18.11.2018 zu der Frage Stellung, wann bei Vorliegen der sogenannten Rotfäule bei den Einkünften aus Forstwirtschaft Tarifvergünstigungen möglich sind.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.11.2018:
"Rotfäule ist eine durch holzzerstörende Pilze verursachte und regelmäßig nur an der Fichte auftretende Baumkrankheit. Sie kann in den gesunden Baum sowohl von der Wurzel her
(Stammfäule) als auch durch Wunden in der Baumrinde (Wundfäule) eindringen. Trotz vorbeugender Maßnahmen können Infektionen nicht ausgeschlossen werden und eine wirksame Bekämpfung der Krankheiten ist nicht möglich. Die Rotfäule und damit einhergehender Erkrankungen sind äußerlich nicht oder nur schwer erkennbar und führen zur Entwertung des Holzes. In der Regel ist dies erst nach dem Fällen des Baumes mit Sicherheit festzustellen."
Das BMF weist in dem Schreiben auf Vereinfachungsregelungen gegenüber dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.10.1963 (BStBl 1964 III S. 119) hin.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2018
26.11.2018