Vorsicht beim Online Banking
Das Oberlandesgericht Oldenburg weist in seiner Pressemitteilung 49/2018 vom 20.11.2018 auf seinen Hinweisbeschluss vom 28.06.2018 und Beschluss vom 21.08.2018 (Aktenzeichen 8 U 163/17) hin. Aufgrund eines Trojaners wurde einem Bankkunden suggeriert, er führe auf Anweisung seiner Bank eine Testüberweisung durch. Tatsächlich hat er aber einer Überweisung an eine ausländische Bank mit seiner TAN freigegeben.