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Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die VW AG

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat am 23.11.2018 die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Volkswagen AG veranlasst. Damit können die Feststellungsziele und der der Klage zugrundeliegende Sachverhalt nun vom Bundesamt für Justiz im Klageregister eingestellt werden und Verbraucher sich zu der Musterfeststellungsklage anmelden.

Zitat aus der Mitteilung des OLG Braunschweig vom 23.11.2018:
"In der am 1. November 2018 eingereichten Musterfeststellungsklage will der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklärt wissen, ob Verbrauchern, die vom sog. VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge erworben haben, Schadensersatzansprüche gegen die VW AG zustehen. Auch der Umfang der Schadensersatzansprüche soll festgestellt werden. Dabei geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA189 und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben."

Das OLG Braunschweig hat die Bekanntmachung vom 23.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Braunschweig

Weitere Einzelheiten und ein Link zum Download der für eine Anmeldung findet man auf der Homepage des Bundesamt für Justiz. Link zur Homepage des Bundesamts für Justiz

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2018
26.11.2018

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