Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der 90%-Grenze in § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG (2)

Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 15.11.2019 einen Beschluss vom 03.06.2019 (Aktenzeichen 3 V 3697/18 Erb) veröffentlicht. Es hat dem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung stattgegeben, weil es erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der 90%-Grenze des § 13b Absatz 2 Satz 2 ErbStG hat.

Die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptverfahren vorbehalten. 

In dem Streitfall hatte der Senat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Schenkungsteuerbescheids, weil die gesetzliche Regelung zu einem wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnis führe.

Das FG Münster hat den Beschluss vom 03.06.2019 (Aktenzeichen 3 V 3697/18 Erb) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2019
25.11.2019
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!