Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten – Nachweis von Gesellschafterforderungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 75 vom 14.11.2019 auf sein Urteil vom 02.07.2019 (Aktenzeichen IX R 13/18) hin. Danach können "Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben" einen Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen.
Der BFH weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses indiziell dafür spricht, dass dem Gesellschafter eine Forderung in der ausgewiesenen Höhe zustand.
Der BFH hat die Pressemitteilung 75 vom 14.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2019
25.11.2019
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