Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten – Nachweis von Gesellschafterforderungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 75 vom 14.11.2019 auf sein Urteil vom 02.07.2019 (Aktenzeichen IX R 13/18) hin. Danach können "Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben" einen Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen.

Der BFH weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses indiziell dafür spricht, dass dem Gesellschafter eine Forderung in der ausgewiesenen Höhe zustand.

Der BFH hat die Pressemitteilung 75 vom 14.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2019
25.11.2019
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!