Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Systemgastronomie: Aufteilung der Umsatzsteuer bei Sparmenüs

Das Niedersächsische Finanzgericht weist in seinem Newsletter 11/2020 vom 18.11.2020 auf seinen Beschluss vom 05.10.2020 (Aktenzeichen 11 V 112/20) hin. Das Finanzgericht hat dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen. Es ging um die Frage, nach welcher Methode die Entgelte für sogenannte Sparmenüs umsatzsteuerlich aufzuteilen sind. 

Umsatzaufteilung nach der Food-and-Paper-Methode

Die Finanzverwaltung wollte die Aufteilung der Umsätze nach dem Verhältnis der Einzelwarenverkaufspreise vornehmen. Der Gastronom hat eine Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (sogenannte Food-and-Paper-Methode) angewendet und bekam im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung Recht. Allerdings wurde die Aussetzung nicht wie beantragt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens gewährt, sondern nur bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Newsletter 11/2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2020
23.11.2020

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!  

%MCEPASTEBIN%