Systemgastronomie: Aufteilung der Umsatzsteuer bei Sparmenüs
Das Niedersächsische Finanzgericht weist in seinem Newsletter 11/2020 vom 18.11.2020 auf seinen Beschluss vom 05.10.2020 (Aktenzeichen 11 V 112/20) hin. Das Finanzgericht hat dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen. Es ging um die Frage, nach welcher Methode die Entgelte für sogenannte Sparmenüs umsatzsteuerlich aufzuteilen sind.
Umsatzaufteilung nach der Food-and-Paper-Methode
Die Finanzverwaltung wollte die Aufteilung der Umsätze nach dem Verhältnis der Einzelwarenverkaufspreise vornehmen. Der Gastronom hat eine Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (sogenannte Food-and-Paper-Methode) angewendet und bekam im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung Recht. Allerdings wurde die Aussetzung nicht wie beantragt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens gewährt, sondern nur bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Newsletter 11/2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2020
23.11.2020
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