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 der guten Ideen

Verdecke Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung und Auswirkung auf das Einkommen des Gesellschafters

Das Bundesfinanzministerium (BMF)  hat am 18.11.2020 das Schreiben "Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Absatz 3 Satz 5 KStG); BFH-Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15" veröffentlicht. 
GZ IV C 2 - S 2743/18/10002 :001

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Vergütung nach StBVV-RVG für einen Einspruch

Mit Wirkung ab 01.07.2020 wurde § 40 Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) geändert. "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden." Gleichzeitig wurde die Tabelle E des StBVV ersatzlos gestrichen. Anzuwenden sind künftig die Tabelle nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG. Neu ist insbesondere, dass die Vergütung für einen Rechtsbehelf zu kürzen ist, wenn der mit der Einspruchsführung beauftragte Steuerberater mit der Angelegenheit bereits im Besteuerungsverfahren befasst war, also zum Beispiel die Steuererklärung erstellt hat (Anrechnung nach § 40 StBVV i.V.m. § 35 Abs. 2 RVG).

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