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Verdecke Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung und Auswirkung auf das Einkommen des Gesellschafters

Das Bundesfinanzministerium (BMF)  hat am 18.11.2020 das Schreiben "Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Absatz 3 Satz 5 KStG); BFH-Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15" veröffentlicht. 
GZ IV C 2 - S 2743/18/10002 :001

Verdecke Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung und Auswirkung auf das Einkommen des Gesellschafters

"Nach § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG erhöht eine verdeckte Einlage, die auf einer verdeckten Gewinnausschüttung einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, das Einkommen, es sei denn, die verdeckte Gewinnausschüttung hat bei der leistenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert." 

Ein nicht alltäglicher Fall kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen, wenn man ihn nicht beachtet.

Das BMF hat das Schreiben vom 18.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2020
23.11.2020

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