Außergewöhnliche Belastungen neu berechnen
Das Niedersächsische Finanzministerium teilte mit Newsletter vom 30.11.2018 mit, dass es mit der maschinellen Aufarbeitung von rund 550.000 zunächst vorläufig ergangenen Steuerbescheiden begonnen hat, die aufgrund von Steuererklärungen ergangen sind, in denen außergewöhnliche Belastungen durch Aufwendungen für Krankheiten und Pflege geltend gemacht wurden. Durch die Neuberechnungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen wird die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprochen (vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2017).