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 der guten Ideen

Heileurythmisten: Umsatzsteuerfreie Umsätze:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 17.11.2018 veröffentlicht: "Umsatzsteuerfreie Umsätze von Heileurythmisten nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 26. Juli 2017, XI R 3/15".

Zitat aus dem Schreiben:
"Im Urteil vom 26. Juli 2017 hat der BFH entschieden, dass sich der Nachweis der erforderli-chen Berufsqualifikation aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Ver-trägen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i. d. F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversiche-rung vom 16. Juli 2015) ergeben kann. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heil-eurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers."

Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde entsprechend geändert.

Das BMF hat das Schreiben vom 27.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2018
03.12.2018

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