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 der guten Ideen

Kassen-Nachschau: Aktuelle Hinweise

Die Kassen-Nachschau ist eine der gravierendsten Neuregelungen. Offenbar haben die Finanzämter keine einheitlichen Anweisungen. Die unterschiedlichsten Vorgehensweisen sind zu erwarten. Im COLLEGA-Wochen-Ticker erscheinen daher in unregelmäßigen Abständen Informationen zur Kassen-Nachschau. Hiermit starten wir einen Versuch zur Wahrung eines Überblicks, damit die steuerlichen Berater und ihre Mandanten sich auf den unangekündigten Besuch vorbereiten können. Wir sammeln die Erfahrungen von unseren Lesern. Soweit Informationen von den Hinweisgebern nicht ausdrücklich freigegeben sind, werden sie streng vertraulich behandelt. Wir bitten unsere Leser um zahlreiche Teilnahme an dieser "Informationsbörse zum gemeinsamen Nutzen".

Gastronomie: Finanzbeamte sollen verstärkt auch bei privaten Besuchen auf die Abläufe bei den Bestellungen und Bezahlungen achten. Auch die Korrektheit bei der Ausstellung Bewirtungsbelegen wird aufmerksam beurteilt. Vorsicht beim Straßenverkauf von Speisen, der den ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt. Wenn der Gast die "zum Mitnehmen" erworbenen Speisen dann doch (zum Beispiel weil er es sich anders überlegt hat) im Lokal verzehrt, gibt es Ärger. Die Testkäufer des Finanzamts achten hierauf! Bitte, den Kunden immer fragen, zum Beispiel "Zum Mitnehmen oder zum Verzehr hier?"  

Alle Einzelhandelsgeschäfte: "Mystery Shopping" werden Testkäufe auch genannt. Finanzbeamte kaufen unerkannt ein. Sie nehmen Kassenzettel mit, deren Ordnungsmäßigkeit überprüft wird. Derartige Kassenzettel können dem Unternehmer bei der Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung wieder begegnen, weil das Finanzamt sie gesammelt hat, um die ordnungsgemäße Verbuchung zu überprüfen.

Dienstleister (Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios etc.): Wartende Kunden können Finanzbeamte sein, die den Ablauf genau beobachten. Mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen werden die Unternehmer bei der nächsten Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung konfrontiert.

Kontrollmitteilungen: Nicht neu aber nach wie vor sehr wirkungsvoll. Bei jeder Betriebsprüfung werden Rechnungen von anderen Unternehmern notiert oder kopiert, um die steuerlich richtige Behandlung bei Absender zu überprüfen.

Sehr wichtiger Hinweis: Ein Finanzbeamter kauft erst ein oder isst im Lokal. Bei der Bezahlung beobachtet er genau, wie seine Einnahme bei der Kassenführung behandelt wird. Danach beginnt er mit der Kassen-Nachschau.

Und das haben wir aus den einzelnen Bundesländern gehört:
Baden-Württemberg: Offenbar sind die Vorbereitungen abgeschlossen. 
Bayern: Hier kann und wird offenbar sehr schnell mit der Kassen-Nachschau begonnen werden.
NRW: Es könnte sein, dass es dort nicht gleich Im Januar 2018 losgeht.

Netzwerk: 
Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder von COLLEGA e.V. berichten wir gerne über Erfahrungen aus der Praxis bei Kassen-Nachschauen. Wir freuen uns auf viele Nachrichten, behalten uns aber die Entscheidung über Art und Umfang der Veröffentlichung vor.
Warum? 
Leider fehlen belastbare Informationen über die Planungen der Finanzverwaltung zum Ablauf von Kassen-Nachschauen. Aufgrund der überraschenden Besuche sollen Missstände bei der Kassenführung aufgedeckt werden. Hiergegen ist nichts einzuwenden - außer dass ein derartiger Eingriff in die betriebliche Hemisphäre der Unternehmer beispiellos ist. Neben dem Überraschungseffekt ist offenbar auch keine öffentliche Information über die geplanten Anweisungen und Abläufe vorgesehen.
Zielsetzung:
Je besser Steuerberater und Mandanten über die Ziele und Vorgehensweisen der Finanzverwaltung informiert sind, umso schneller können sie ihre Organisationen entsprechend anpassen. Das dient der Steuergerechtigkeit und vermeidet Stress und Verärgerung bei allen Beteiligten.

Informieren Sie Ihre Mandanten, zum Beispiel mit Hilfe der COLLEGA-Hinweise 11/2017 zur Kassen-Nachschau. Link

Link zu Teilnahme an der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017

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