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Maserati als Geschäftswagen: 1% Regelung oder Fahrtenbuch

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat auf seiner Homepage einen Hinweis auf sein Urteil vom 13.11.2017 (Aktenzeichen 5 K 1391/15) veröffentlicht. Danach ist die 1% Regelung anzuwenden, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Das Urteil entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. 

Man wundert sich manchmal schon über die an den Tag gelegte Unverfrorenheit. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde ein Fahrtenbuch verwendet, das erst nach den Streitjahren in den Handel gekommen ist. Daraus hat das Gericht geschlossen, dass das Fahrtenbuch nachträglich erstellt wurde. Auch seien Fahrten an Tagen eingetragen worden, an denen das Auto in der Werkstatt oder bereits verkauft war.

Das FG Rheinland-Pfalz hat Hinweise zu dem Urteil vom 13.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link FG-Rheinland-Pfalz  

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017

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