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Sammlermünzen: Einfuhr und Anwendung des begünstigten Umsatzsteuersatzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.12.2017 ein Schreiben veröffentlicht: "Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2018" 

Grundsätzlich kann der begünstigte Steuersatz angewendet werden, "wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt" 

Das BMF hat das Schreiben vom 07.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017

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