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Umsatzsteuer: Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.12.2017 ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht: "Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG; Änderung des Abschnitts 3a.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses." 

Es werden umfangreiche Leistungen wie die "sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und anderen Verträgen, die auf die Veränderung von Rechten an einem Grundstück gerichtet sind" angesprochen. Dazu gehören auch Vertragsgestaltungen wie zum Beispiel der Entwurf einer Steuerklausel und vieles mehr.

Das BMF hat die Allgemeinverfügung vom 05.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017

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