Umsatzsteuerfreie Vermietung von Einrichtungsgegenständen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.12.2017 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung in der Regel auch auf mitvermietete oder mitverpachtete Einrichtungsgegenstände, z.B. auf das bewegliche Büromobiliar oder das bewegliche Inventar eines Seniorenheims.
Das BMF weist aber auf die Abgrenzung zur Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen hin.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017
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