Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Umsatzsteuerfreie Vermietung von Einrichtungsgegenständen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.12.2017 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung  in der Regel auch auf mitvermietete oder mitverpachtete Einrichtungsgegenstände, z.B. auf das bewegliche Büromobiliar oder das bewegliche Inventar eines Seniorenheims. 

Das BMF weist aber auf die Abgrenzung zur Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen hin.

Das BMF hat das Schreiben vom 08.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017
11.12.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch