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Ermäßigter USt-Satz für Sammlermünzen, Gold- und Silberpreis für 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am vom 02.12.2019 das Schreiben "Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold-und Silberpreises für das Kalenderjahr 2020" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 02.12.2019:
"Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr 12 UStG i. V. m. Nr 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG). "

Das BMF hat das Schreiben vom 02.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2019
09.12.2019
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