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 der guten Ideen

Aussetzung der Vollziehung bei Streit um Steuerzinsen - Zeitraum erweitert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.11.2019 das Schreiben "Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO; Änderung der BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 -IV A 3 -S 0465/18/10005-01 und vom 2. Mai 2019 -IV A 3 -S 0338/18/10002 " veröffentlicht.

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