Grunderwerbsteuer: Weihnachtsbaumkulturen sind keine Grundstücksbestandteile
Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 02.12.2019 sein Urteil vom 14.11.2019 (Aktenzeichen 8 K 168/19 GrE) veröffentlicht. Danach unterliegen Weihnachtsbaumkulturen nicht der Grunderwerbsteuer.
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