Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.12.2019 das Schreiben "Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2020" veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 02.12.2019:
"In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 5. November 2019 veröffentlichten Sterbetafel 2016/2018 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind."
Das BMF hat das Schreiben vom 02.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2019
09.12.2019
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