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Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.12.2019 das Schreiben "Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 " veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 02.12.2019:
"Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt:"

Das BMF hat das Schreiben vom 02.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2019
09.12.2019
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