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Grunderwerbsteuer: Weihnachtsbaumkulturen sind keine Grundstücksbestandteile

Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 02.12.2019 sein Urteil vom 14.11.2019 (Aktenzeichen 8 K 168/19 GrE) veröffentlicht. Danach unterliegen Weihnachtsbaumkulturen nicht der Grunderwerbsteuer.

Das Gericht begründet seine Rechtsansicht unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur sehr ausführlich und weist darauf hin, dass mit dem Aussäen oder jedenfalls mit dem Einpflanzen der Weihnachtsbäume eine Verbindung mit dem Grund und Boden eintrete, diese jedoch nur einem vorübergehenden Zweck diene. Daher seien die Weihnachtsbäume keine Grundstücksbestandteile.

Das FG Münster hat den Hinweis auf das Urteil vom 14.11.2019 (Aktenzeichen 8 K 168/19 GrE) seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2019
09.12.2019
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