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Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.12.2019 ein Schreiben "Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2018 (V R 48/16)" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 12.12.2019:
"Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nach dem konkret vorliegenden Sachverhalt bei Veranstaltungen des betreffenden IPSC-Vereins oder bei Wettkämpfen, zu denen der Verein seine Mitglieder entsendet, das Schießen auf Menschen simuliert wird bzw. die beim IPSCSchießen aufgebauten Szenarien als Häuserkampf mit der Imitation eines Schusses auf Menschen interpretiert werden müssen. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, ist dem betreffenden IPSC-Verein der Status der Gemeinnützigkeit zu versagen bzw. abzuerkennen"

Das BMF hat das Schreiben vom 12.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2019
16.12.2019
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