Eltern-Kind-Zentrum in Wohnungs- und Teileigentumsanlage zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 160/2019 vom 13.12.2019 auf sein Urteil vom 13.12.2019 (Aktenzeichen V ZR 203/18) hin. Danach darf ein Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage betrieben werden.
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