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 der guten Ideen

Kassen und Registrierkassen Literatur zum Jahresbeginn 2020 | Kassenbon beim Bäcker

Die heftige Diskussion über den "Kassenbon beim Bäcker" zeigt: Die Finanzverwaltung wird ab 2020 die richtige Ermittlung von Barumsätzen noch stärker als bisher prüfen. Im Zweifel werden sich schon bei geringem Ungenauigkeiten Zuschätzungen kaum noch vermeiden lassen. Nachfolgend weist COLLEGA-Wochen-Ticker auf diverse Fachliteratur zur Unterstützung hin.

Für Sie gelesen (unvollständiger Auszug aus aktuellen Veröffentlichungen)

DWS Verlag des wissenschaftlichen Institut der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) hat Merkblätter zur Kassenführung herausgebracht.
Merkblatt 1834 Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen - (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR Link zur Homepage des DWS-Verlags
Merkblatt 1776 Kassengesetz Link zur Homepage des DWS-Verlags
Merkblatt 1679 Kasseneinnahmen Fehler vermeiden Link zur Homepage des DWS-Verlags

Die Merkblätter eignen sich zur Information der Mandanten zum Jahresende!

Deutsche Handwerks-Zeitung
Registrierkassenpflicht was Betriebe wissen sollten Link zur Homepage der Deutschen handwerks-Zeitung

DIHK e.V. Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Info Blatt Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Link zur Homepage DIHK e.V. 

Der "Kassenbon beim Bäcker"
Ab Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordert einem Zeitungsbericht zufolge einen Stopp der ab Januar geltenden Kassenbon-Pflicht im Einzelhandel - gut zwei Wochen vor der geplanten Einführung der Bonpflicht für Händler Link zur Homepage von web.de mit zahlreichen Kommentaren

COLLEGA-Wochen-Ticker
Die Finanzverwaltung wird verstärkt bargeldintensive Betriebe prüfen. Man muss bedenken: Eine Betriebsprüfer kommt zeitversetzt unter Umständen erst nach drei oder vier Jahren. Bis dahin wird sofortige Aufzeichnung von Barbeträgen selbstverständlich sein. Daher wird das Verständnis für nicht eindeutige Erfassungen immer geringer werden. Daher sollten gerade inhabergeführte Betriebe auf eine ordnungsgemäße Kassenführung achten.

Dennoch
Auch wenn diese Seite nicht besonders erfreulich ist: Ein gutes neues Jahr und wenig Stress bei der nächsten Betriebsprüfung wünscht der COLLEGA-Wochen-Ticker

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2019
16.12.2019
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