Polnische Familienleistungen sind auf deutsches Kindergeld anzurechnen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 79 vom 12.12.2019 auf sein Urteil vom 25.07.2018 (Aktenzeichen III R 34/18) hin. Danach sind Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen.
Zitat aus der Pressemitteilung 79 des BFH vom 12.12.2019:
"Nach dem Urteil des BFH ist die Familienleistung "500+" dem Kindergeld gleichartig. Sowohl beim deutschen Kindergeld als auch bei der polnischen Familienleistung "500+" handele es sich um regelmäßige Geldleistungen, die ausschließlich nach Maßgabe der Zahl und des Alters der Kinder gewährt werden. Die polnische Familienleistung sei daher nach Art. 68 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der System der sozialen Sicherheit anzurechnen."
Der BFH hat die Pressemitteilung 79 vom 12.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2019
16.12.2019
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