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Umsatzsteuerfreiheit fraglich bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 80 vom 12.12.2019 auf seinen Beschluss vom 05.09.2019 (Aktenzeichen V R 58/17) hin. Danach hat er dem EuGH die Frage vorgelegt, ob  Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten besteht.

Zitat aus der Pressemitteilung 80 des BFH vom 12.12.2019:
"Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher mit Beschluss vom 05.09.2019 - V R 58/17 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung dieser Frage gerichtet."

Der BFH hat die Pressemitteilung 80 vom 12.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2019
16.12.2019

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