Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.12.2016 zur "Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" Stellung genommen.

Das BMF hat das Schreiben vom 23.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte