Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.12.2016 den Umsatzsteueranwendungserlass an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst und redaktionellen Änderungen vorgenommen.
Zitat:
"Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2015 - III C 3 - S 7015/15/10003 (2015/1045194), BStBl I S. 1067, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen bein-haltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung."
Das BMF hat das Schreiben vom 19.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte