Aufwand für ein Betriebsgebäude auf einem auch im Eigentum des Ehegatten befindlichen Grundstücks
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.12.2016 aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.03.2016 (Aktenzeichen X R 46/14) "die BMF-Schreiben vom 3. Mai 1985 (BStBl I S. 188) und vom 5. November 1996 (BStBl I S. 1257) aufgehoben" und zur steuerlichen Behandlung der Aufwendungen beim Unternehmer und beim Nicht-Unternehmer-Ehegatten Stellung genommen.
Zitat:
"Errichtet der Betriebsinhaber mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nicht-unternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte - sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden - sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Die Wirtschaftsgüter sind beim Nichtunternehmer-Ehegatten grundsätzlich Privatvermögen."
Das BMF erläutert, wie die vom Betriebsinhaber getragenen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes, die auf den Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten entfallen, zu behandeln sind.
Das BMF hat das Schreiben vom 16.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte