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 der guten Ideen

Aufwand für ein Betriebsgebäude auf einem auch im Eigentum des Ehegatten befindlichen Grundstücks

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.12.2016 aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.03.2016 (Aktenzeichen X R 46/14) "die BMF-Schreiben vom 3. Mai 1985 (BStBl I S. 188) und vom 5. November 1996 (BStBl I S. 1257) aufgehoben" und zur steuerlichen Behandlung der Aufwendungen beim Unternehmer und beim Nicht-Unternehmer-Ehegatten Stellung genommen.

Zitat:
"Errichtet der Betriebsinhaber mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nicht-unternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte - sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden - sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Die Wirtschaftsgüter sind beim Nichtunternehmer-Ehegatten grundsätzlich Privatvermögen."

Das BMF erläutert, wie die vom Betriebsinhaber getragenen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes, die auf den Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten entfallen, zu behandeln sind.

Das BMF hat das Schreiben vom 16.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016

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