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 der guten Ideen

Betriebsstättengewinnaufteilung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22.12.2016 auf 464 Seiten zur Aufteilung von Gewinnen auf in- und ausländische Betriebsstätten Stellung genommen.

Zitat der Einleitung:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:
....."

Das BMF hat das Schreiben vom 22.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016

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