Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.2016 zur "Erstmaligen Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung" Stellung genommen.
Zitat:
"Nach § 17 Absatz 14 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) und § 11 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994) hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Regelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mitzuteilen (Startschreiben)."
Das BMF hat das Schreiben vom 16.12.2016 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016
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