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 der guten Ideen

Straffreies Schwarzfahren

Das Amtsgericht Eschwege hat mit Urteil vom 12.11.2013 (Aktenzeichen 71 Cs – 9621 Js 14035/13) einen Mann, der dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden war, von dem Vorwurf der Erschleichens einer Beförderung durch ein Verkehrsmittel gemäß § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) freigesprochen. Mit dem Hinweis auf dieses kuriose Urteil dürfen wir das Jahr 2016 beenden.   

Der Mann hatte an seine Kleidung deutlich sichtbar einen Zettel angebracht, auf dem zu lesen stand: "Ich fahre umsonst".

Dadurch habe der Mann deutlich erkennbar darauf hingewiesen, ein zahlungsunwilliger Fahrgast zu sein. Daher habe er die Beförderung nicht erschlichen.

Auf dieses Urteil wurden wir in der Sammlung "Kostenlose Urteile" aufmerksam. Link zur Homepage von Kostenlose Urteile

COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2016
27.12.2016

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