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1/11 Umsatzsteuer-Vorauszahlung zurück bekommen

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist auf die Pressemitteilung 057 vom 23.03.2020 des Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat hin. Danach können betroffene Unternehmer in Bayern die Rückzahlung der 1/11 Umsatzsteuervorauszahlung beantragen.

Des LSWB weist darauf hin, dass dies der einfachste Weg ist, die Rückzahlung zu beantragen:
"Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks „USt 1 H“ (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert „0“ in der Zeile 24."

Der LSWB hat diese Information und weitere sehr nützliche Hinweise zur Corona auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB

Zur Frage, ob die Dauerfristverlängerung weiter gilt, siehe Sondernewsletter der Steuerberaterkammer München vom 23.03.2020 19:14 Uhr:
"Einfache Beantragung der Auszahlung bereits geleisteter Umsatzsteuersondervorauszahlungen
Die Frage, wie die Auszahlung einer für eine Dauerfristverlängerung bereits geleisteten Umsatzsteuersondervorauszahlung beantragt werden kann, ist auf Betreiben des Berufsstands geklärt worden.
Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks „USt 1 H“ (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert „0“ in der Zeile 24 reicht zur Beantragung der Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020 aus. Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, diese bleibt unverändert bestehen.
"  

 

COLLEGA-Wochen-Ticker wünscht den Kolleginnen und Kollegen und allen Mitarbeitern des LSWB: Bleiben Sie gesund!

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2020
23
.03.2020

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