BMF-Schreiben zu Corona
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" veröffentlicht.
In dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 wird mitgeteilt, welche Maßnahmen Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen und bei der Nicht-Festsetzung von Stundungszinsen möglich sind.
Das BMF hat das Schreiben vom 19.03.2020 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2020
23.03.2020
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