Pensionsrückstellungen Rechnungszinsfuß von 6% verfassungswidrig?
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in einer Pressemitteilung von 16.10.2017 darauf hin, dass der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig hält.
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