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 der guten Ideen

Seminar Kassen-Nachschau und Verfahrensdokumentation

Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 28.02.2018 ein Tagesseminar unter dem Titel: "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD. Ab 2018: Kassen-Nachschau nach § 146b AO".
Referenten: Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand (RAK) ist Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation und Referent von zahlreichen Seminaren, auch bei der Steuerberaterkammer München.
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck

 

Themenschwerpunkte
Die Verfahrensdokumentation (VD)
Fragen
• Was sind die wesentlichen Inhalte der VD?
• Müssen Überschussrechner eine VD vorlegen?
• Bedeutung des Internen Kontrollsystem für den Anwendungserlass zu § 153 AO?
• Ist eine rückwirkende Erstellung der VD zulässig?
• Wann müssen neue Versionen der VD erstellt werden?
• Welche Folgen ergeben sich aus einer fehlenden oder ungenügenden VD?
• Welcher Rechtsschutz besteht bei Streit über die VD?
Probleme bei Erstellung einer VD: Die richtige Kassenführung
• Pflicht zur täglichen Kassenführung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
• Pflicht zur Einzelaufzeichnung : Offene Ladenkasse.
• Papierkassenbuch | elektronisches Kassenbuch | Registrierkasse
• Merkmale der Kassensturzfähigkeit.
• EC-Kartenumsätze als Bareinnahmen?
• Keine Kassenführung, da niemals Bareinnahmen (nur Ausgabenkasse)
• Gründe für: Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt
Vorteile der VD für steuerliche Berater
• Verminderung der steuerlichen Risiken.
• Vermeidung von Haftungsansprüchen.
• Refinanzierung der Kosten durch Rationalisierung der Kanzlei.
• Neue Geschäftsfelder: Beratung bei VD, Betriebswirtschaft, digitaler Transformation.
Die Kassen-Nachschau
• Auswahl der einer Kassennachschau unterliegenden Betriebe?
• Erscheint der Prüfer ohne vorherige Ankündigung?
• Unterschied zur Umsatzsteuer-Nachschau?
• Wie läuft die Kassennachschau ab?
• Wie weist der Prüfer sich aus?
• Kann die Prüfung vertagt werden, z.B. bei starkem Geschäftsverkehr?
• Muss dem Prüfer der Kassenbestand vorgezählt werden?
• Welche Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen?
• Was sind für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte im Sinn § 146b AO?
• Wann und wie wird die Kassennachschau abgeschlossen?
• Anlässe für einen sofortigen Übergang zur Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO)?

Die offizielle Einladung wird in Kürze durch die Steuerberaterkammer München versandt.
Gerne können Sie diese auch bei uns anfordern:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2018
08.01.2018

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