Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Aufklärungspflichten der Banken

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung vom 19.12.2017 auf sein Urteil vom 19.12.2017 (Aktenzeichen XI ZR 152/17) hin. Danach kann eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank  einen Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten zur Folge haben. 

Das Urteil beschäftigt sich mit den Zinsen für ein Darlehen einer Gemeinde, deren Höhe von dem Verhältnis des Wechselkurses des Schweizer Franken zum Euro abhängig war.

Wie so oft, hat eine Gemeinde mit öffentliche Geldern spekuliert. Oft genug haben Kommunen hierbei viel Geld verloren. Dass dieser Fall anders ausging, ändert nicht an der Tatsache, das Bürgermeister und Kämmerer ihnen anvertraute Steuern und Abgaben korrekt zu verwalten haben. Und dazu zählen Spekulationen und Wetten sicherlich nicht.

Erfreulich ist, dass der BGH seine Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der Banken um ein weiteres für Bankkunden positives Urteil erweitert hat.

Der BGH hat die Pressemitteilung vom 19.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2018
08.01.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch