Pensionsrückstellungen Rechnungszinsfuß von 6% verfassungswidrig?
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in einer Pressemitteilung von 16.10.2017 darauf hin, dass der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig hält.
Zitat aus der Pressemitteilung des FG Köln vom 16.10.2017:
"Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen."
Das FG Köln hat die Pressemitteilung vom 16.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Köln
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08.01.2018
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