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Auto-Raser nicht als Mörder verurteilt

Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 45/2018 vom 01.03.2018 auf drei Urteile vom 01.03.2018 (Aktenzeichen 4 StR 399/17 - Berliner Fall - , 4 StR 311/17 – Bremer Fall - , 4 StR 158/17 – Frankfurter Fall -) hin. In dem Berliner Fall waren zwei zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alte Männer, die am 1. Februar 2016 gegen 0:30 Uhr in Berlin entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße ein spontanes Autorennen durchführten, durch das Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Im Revisionsverfahren kam der BGH zu dem Ergebnis (Aktenzeichen 4 StR 399/17):  "Die Verurteilung wegen Mordes konnte keinen Bestand haben, weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist."

Der BGH hat die Pressemitteilung vom 01.03.2018 mit der Besprechung der drei Revisionsverfahren auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2018
05.03.2018

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