Auto-Raser nicht als Mörder verurteilt
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 45/2018 vom 01.03.2018 auf drei Urteile vom 01.03.2018 (Aktenzeichen 4 StR 399/17 - Berliner Fall - , 4 StR 311/17 – Bremer Fall - , 4 StR 158/17 – Frankfurter Fall -) hin. In dem Berliner Fall waren zwei zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alte Männer, die am 1. Februar 2016 gegen 0:30 Uhr in Berlin entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße ein spontanes Autorennen durchführten, durch das Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Im Revisionsverfahren kam der BGH zu dem Ergebnis (Aktenzeichen 4 StR 399/17): "Die Verurteilung wegen Mordes konnte keinen Bestand haben, weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist."