Der Staat als Erbe
Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2017 aus Erbschaften einen Gesamtüberschuss ohne die Berücksichtigung von Verwaltungs- und Personalkosten von knapp 6 Millionen Euro erzielt.
Zitat aus Mitteilung der Niedersächsischen Finanzministeriums vom 23.02.2018:
"Neben Immobilien und sonstigen Liegenschaften fallen dem Land auch bewegliche Vermögensgegenstände zu. Hierzu zählen unter anderem Fahrzeuge aller Art, Patente, Münz- und Briefmarkensammlungen, Schmuck und vieles mehr. Auch lebende Tiere wie Pferde und Katzen waren schon Gegenstand einer Erbschaft. Bewegliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über die Angebotsplattform www.zoll-auktion.de veräußert."
Das Niedersächsische Finanzministerium hat die Mitteilung vom 23.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2018
05.03.2018
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