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Doppelbesteuerungsabkommen mit Tunesien neu gefasst

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 08.02.2018 mit, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Tunesien vom 23.12.1975 durch eine neue Fassung ersetzt wurde.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2018:
"Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt."

Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2018 und das neue Doppelbesteuerungsabkommen vom 08.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2018
05.03.2018

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